Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Vermietung beweglicher Objekte von Manuel Flor

 

 

Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen:

(1) Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über das Fotobox-System zwischen Manuel Flor und den Mietern.

(2) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, Manuel Flor hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen Manuel Flor und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.

(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Manuel Flor und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN‑Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(4) Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Graz, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(5) Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie unsere AGB akzeptieren.

 

 

1.) MIETGEGENSTAND

(1) Manuel Flor vermietet das Fotobox -System für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenfeste oder Familienfeiern.

(2) Der Mieter stellt das Fotobox -System im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Fotobox -System können sich die Gäste fotografieren oder Videos aufnehmen. Über einen, nach der Veranstaltung versendetem Link seitens des Vermieters, kann der Veranstalter auf Bilder auch in digitaler Form zugreifen.

(3) In Abstimmung mit Manuel Flor ist es u.a. möglich, für die jeweilige Veranstaltung ein Außenbranding an den Automaten anzubringen und/oder Logos auf den Fotoausdrucken einzubinden. Die Einzelheiten werden gesondert vereinbart.

 

 

2.) GELDUNGSBEREICH

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Manuel Flor (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Mieter“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Sie erreichen uns für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen unter der Telefonnummer +43 (0) 664 39 42 319 sowie per E-Mail unter foto@flordigitalartist.at

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(5)Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

 

 

3.) ZUSTANDE DES VETRAGES

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Mietvertrag und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.

 

Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.

 

(1) Abholung

Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Abholtermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Der Vermieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Mieter abzuholen.

 

(2) Lieferung

Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Liefertermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Mieter hat hierfür mit der eventuellen Location zu klären, wann Aufbau und Abholung stattfinden kann.

 

(3) Lieferung mit Installation

Die Mietung des Fotobox -System ist nur im Zusammenhang Lieferung/Montage/Abholung möglich. Die Montage erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung.

 

 

4.) BESTIMMUNGEN BEI ÜBERGABE DER MIETSACHE

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen.

(2) Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.

(3) Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau des Fotobox-System ein fester Standplatz zugeteilt.

(4) Das Kamerasystem wurde dort auf die örtlichen Lichtverhältnisse eingemessen. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Hiervon wurden Probeaufnahmen gemacht und gesichert.

(5) Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Fotobox haufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn Lieferung mit Installation (II. 3. dieser AGB) vereinbart ist.

 

 

5.) MIETDAUER

(1) Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert.

(2) Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (5 Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter.

(3) Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 15,- € an den Vermieter zu zahlen.

(4) Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.

(5) Ergänzend gilt mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

 

 

6.) KÜNDIGUNG / RÜCKTRITT

(1) Die Auftragserteilung wird schriftlich durch den Vermieter bestätigt (Auftragsbestätigung/Rechnung)

(2) Der Mieter hat das Recht, binnen 14 Tage (ab Autragserteilung/Rechnungsdatum) in schriftlicher Form und ohne Angaben von Gründen, kostenfrei von der Vereibarung zurückzutreten.

(3)Kündigt der Mieter den geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:

    bis 3 Monate vor dem gebuchten Datum: 50%*

    Innerhalb der letzten 3 Monate, vor dem gebuchten Tag oder ohne Absage: 100%*

    *des im Vertrag vereinbarten Leistungspreises

 

ACHTUNG: Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Fotobox -Systems. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Fotobox -Systems versuchen wir defekte Teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen Mietbetrag bzw. die volle Kautionssumme zurück. Wir als Vermieter sind nicht verpflichtet Ihnen ein Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen.

 

 

7.) VERTRAGSMÄSSIGER GEBRAUCH / HAFTUNG / SCHADENERSATZ BEI SCHÄDEN / DIEBSTAHL

(1)Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben.

(2) Bei Schäden und Diebstahl ohne Versicherung (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Kunde während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft. Der Mieter haftet auch für Schäden, welche durch Dritte verursacht wurden. Für fahrlässige Schäden bzw. Diebstahl des Eigentums wird dem Mieter der Neuanschaffungswert in Rechnung gestellt.

(3) Bei Schäden mit Versicherung (€ 30,-) werden alle Kosten gedeckt (Selbstbehalt: € 300,-) bei Diebstahl einzelner Komponenten des Fotobox -Systems oder des kompletten Fotobox -Systems werden dem Mieter 75% des Neuanschaffungswertes in Rechnung gestellt.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments einem Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Kunde gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.

 

 

8.) VERBOTENE NUTZUNG

Dem Kunden ist untersagt:

(1) Das Fotobox-System oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.

(2) Das Fotobox -System oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen.

(3) Das Fotobox -System aufzubrechen/aufzuschließen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.

(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Fotobox -System abzustellen oder sie in die Fotobox einzuführen.

(5) Das Fotobox -System und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben

 

 

9.) EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Manuel Flor.

 

 

10.) HAFTUNG

(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen. Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.

 

 

11.) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise, inklusive der Kosten für die An- und Rücklieferung.

(2) Manuel Flor stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.

(3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht Manuel Flor ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht von Manuel Flor zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(4) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.

 

 

12.) DATENSCHUTZ

 

Die Datenschutzerklärung ist Teil dieser Bedingungen.

 

Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Mieter an folgende Adresse wenden:

 

Manuel Flor

Poppendorf 35

8343 Trautmannsdorf

foto@flordigitalartist.at

 

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

 

13.) RECHTE AM EIGENEN BILD/EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE

(1) Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass der Auftragsnehmer die bei der Hochzeit entstandenen Aufnahmen durch die Fotografen, insbesondere zu Referenzzwecken zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt veröffentlichen, vervielfältigen und sowohl in Print- als auch in digitalen Medien verwenden darf.

Für den AUftragnehmer ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Brautpaare von der Qualität seiner Arbeit überzeugen zu können. Der Auftragnehmer darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für den Fotografen dient.

(2) Der Auftraggeber ist als Veranstalter, lt. DSGVO dazu verpflichtet, sämtliche Hochzeitsgäste, sowie Pfarrer o. Ä., Standesbeamte, Hochzeitsplaner, Musiker und alle jene, sich auf der Hochzeitslocation befindlichen/tätigen Personen über die Anwesenheit und Ausübung der fotografischen Begleitung, zu informieren. Sollte eine der oben genannten Personen nicht fotografiert werden wollen und nicht mit der Verwertung der Aufnahmen einverstanden sein, ist dies den anwesenden Fotografen unaufgefordert mitzuteilen.

 

 

14.) SONSTIGE BESTIMMUNGEN

(1) Anwendbares Recht

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.

(3) Datenschutz: Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

 

 

 

Rechtlicher Hinweis:

Manuel Flor hat alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die Angaben und Informationen in dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung richtig und vollständig sind. Unbeabsichtigte oder zufällige Fehler vorbehalten!

 

Kontaktiert uns und lasst uns über eure Wünsche und Ideen

miteinander plaudern...


Wir freuen und darauf euch und eure ganz persönliche Geschichte kennenzulernen!


Alles Liebe
Annika & Manuel

 

 

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